Gutachten
tunnel Gräbern
bei wolfsberg, Kärnten/Österreich
Tunnel Gräbern
Projektlage
A 2 Südautobahn bei Wolfsberg,
Kärnten / Österreich
Auftraggeber
Bundesministerium für Verkehr Innovation und Technologie (BMVIT), Wien
Bauherr
ASFINAG
Bauwerkslänge
2.150 m
Anzahl Tunnelröhren / Fahrstreifen / Betriebsart:
2 / 2 / GV + RV
Leistungsumfang
Sicherheitsbeurteilung auf Grundlage des Straßentunnelsicherheitsgesetzes (STSG), §§7+8 der Republik Österreich im Auftrag des BMVIT durch den Sachverständigen für Tunnelsicherheit
Fertigstellung/Inbetriebnahme
2019
Projektbeschreibung
Der Tunnel Gräbern wurde einer Generalsanierung unterzogen. Diese umfasste sowohl die bautechnische Sanierung, sowie alle technischen Gewerke inkl. der Entwässerung.
Zusätzlich zu den vorhandenen Fluchtwegen wurden weitere Fluchtstollen / Querschlage zwischen der Tunnelröhren errichtet.
Die Europäische Richtlinie über "Mindestanforderungen für die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz" verfolgt das Ziel, ein konstantes und hohes Schutzniveau für alle Straßentunnel zu verwirklichen (EUR-Lex: Richtlinie 2004/54/EG).
In Österreich wurde diese Richtlinie mit dem Straßentunnelsicherheitsgesetz (STSG) umgesetzt.
Die im Zuge des „Vorprojektes" (vgl. Entwurfsplanung) erstellte Planung wurde einer „Sicherheitsbeurteilung“ in Form eines Gutachtens unterzogen (§7 STSG), um die erforderliche Tunnelsicherheit, die bei Umsetzung der vorgelegten Planung zu erwarten war, zu bescheinigen.
Nach Ausführung der Bauleistungen wurde die Ausführungs- / Bestandsplanung sowie die Ausführung der Leistungen in Form einer „Vor-Ort-Inspektion“ begutachtet (§8 STSG).
Im Zuge der Vor-Ort-Inspektion erfolgen Funktionstests einzelner Anlagenkomponenten, sowie eine gewerkeübergreifende Funktionskontrolle auf Basis einer Wirkmatrix. Darüber hinaus wurden Brandversuche, sowohl für den Gegen- als auch Richtungsverkehrsbetriebs durchgeführt, um die Funktionalität der Lüftungsanlage und deren Regelung überprüfen zu können. Die Brandversuche wurde als Heißbrandversuche mittels Benzin- / Dieselgemisch durchgeführt, um eine realistische Rauchausbreitung zu erzielen.
Mit der im Anschluss erstellten Sicherheitsbeurteilung wird bescheinigt, dass seitens des Sachverständigen für Tunnelsicherheit keine Bedenken gegen eine Verkehrsfreigabe des Tunnels bestehen. Diese Feststellung ist Bedingung für die Inbetriebnahme des Tunnels!
Die Sanierung erfolgte in mehreren Bauphasen, in denen der Tunnel auch im Gegenverkehr betrieben wurde. Zu jeder Verkehrs- bzw. Sanierungsphase wurde eine separate Sicherheitsbeurteilung erstellt.
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